IFK-Merkblatt zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Alles auf einen Blick: Mit einem neuen Merkblatt rund um die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte bietet der IFK einen optimalen Service, um sich einwandfrei mit dem Verordnungsvordruck für Zahnärzte zurechtzufinden. Die neue Richtlinie wird am 1. Juli in Kraft treten und gilt von da an für alle zahnärztlichen Verordnungen. Mögliche Diagnosen hierfür sind Erkrankungen aus dem Mund- und Kieferbereich sowie aus anatomisch direkt angrenzenden Strukturen.

Auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung wählt der Zahnarzt das vorrangige und/oder ein ergänzendes Heilmittel sowie die Verordnungsmenge aus. Anders als beim Muster 13 sind auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung konkrete Auswahlmöglichkeiten anzukreuzen. Das neue Regelwerk gilt für folgende Indikationsbereiche: craniomandibuläre Störungen, Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS, chronifiziertes Schmerzsyndrom sowie Lymphabflussstörungen.

Das IFK-Merkblatt A8 kann im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Homepage heruntergeladen oder kostenlos in der Geschäftsstelle angefordert werden. Dort finden Sie u. a. Erläuterungen zu Übergangsregelungen und Verordnungsrichtlinien, eine Checkliste zur Prüfung zahnärztlicher Verordnungen und eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen rund um die neue Richtlinie.

Eine tagesaktuelle Liste der Krankenkassen, die für den zahnärztlichen Bereich ihren Verzicht auf ein Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls erklärt haben, finden Sie ebenfalls in unserem geschützten Mitgliederbereich bzw. kann auch in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos angefragt werden. Diese Liste umfasst zudem die Kassen, die der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands folgen und bis zum 30.09.2017 noch zahnärztliche Verordnungen auf dem alten Muster 16 akzeptieren, die alle wesentlichen Pflichtangaben des neuen Verordnungsmusters enthalten.

Den kompletten Text der Heilmittel-Richtlinie inklusive des Heilmittel-Katalogs für Zahnärzte finden Sie hier. IFK-Mitglieder werden über die Details der neuen Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in der kommenden Woche zusätzlich per Post informiert. Für weitere Fragen steht unseren Mitgliedern selbstverständlich die Expertenhotline des Referats Kassenverhandlungen und Wirtschaft zur Verfügung, die Sie täglich von 9 bis14 Uhr erreichen.

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