Rahmenvorgaben für Heilmittelvolumina steigen um 4,9%
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die Rahmenvorgaben der Heilmittelvolumina für 2017 geeinigt.
Zunächst wurde für das Jahr 2016 das Volumen nachträglich um 1,5 Prozent nach oben korrigiert, wobei dies keine Rückwirkung auf die beschlossenen Richtgrößen-Vereinbarungen hat. Anders sieht es bei den Vereinbarungen aus, die auf Länderebene für das Jahr 2017 noch zu schließen sein werden. Hier wurde auf Bundesebene nunmehr als Orientierungswert vorgegeben, das Volumen für 2017 um 4,9 Prozent zu erhöhen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatte die Steigerung noch 3,7 Prozent betragen.
Durch die weitere Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel werden die Regressängste der Ärzte ein weiteres Mal abgemildert. Für den IFK ist dies ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um gegen die Unterversorgung mit Physiotherapie vorzugehen.