Unterversorgung von Krebspatienten?
Entstauungstherapie ist für Physiotherapeuten unrentabel
Millionen Patienten in Deutschland sind auf eine physiotherapeutische Entstauungstherapie angewiesen. Dank Manueller Lymphdrainage und Kompressionsbandagen können zertifizierte Therapeuten Schwellungen nach Krebsbehandlungen, bei Entzündungen oder Traumata effektiv entgegenwirken. Doch die Vergütung der Behandlung ist desaströs, sodass es sich für viele Physios nicht rechnet, die Therapiemethode anzubieten. Besteht die Gefahr einer flächendeckenden Unterversorgung?
Jedes Jahr erkranken ca. 400.000 Menschen an einem Tumor. Je nach Tumorlokalisation und Operationstechnik entwickeln bis zu 20 Prozent dieser Patienten eine chronische Lymphschwellung. Am häufigsten entstehen sogenannte Lymphödeme bei Frauen nach einer Brustkrebsoperation. Die Betroffenen leiden aufgrund der Schwellungen unter Funktions- und Bewegungseinschränkungen im Alltag. Abhilfe schafft eine physiotherapeutische Entstauungstherapie, mit der sich die Schwellung um bis zu 44 Prozent reduzieren lässt.
Obwohl die Therapie nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch hochwirksam ist, liegt die Vergütung der Krankenkassen weit unter dem Satz für andere physiotherapeutische Leistungen wie Krankengymnastik. Aufgrund der nötigen Zusatzmaterialien für die Kompressionsbandagierung kann die Behandlung nicht einmal kostendeckend angeboten werden. Die Folge: Physiotherapeuten können es sich vor dem Hintergrund ihrer ohnehin desolaten Vergütungssituation nicht erlauben, eine unrentable Therapiemethode anzubieten. So werden kostenintensive Klinikaufenthalte notwendig, um dem Bedarf an Entstauungstherapie gerecht zu werden. Das ist weder im Interesse der Patienten noch der Krankenkassen.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und die weiteren Verbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) setzen sich in den Verhandlungen mit den Krankenkassen seit Jahren dafür ein, die Vergütungssätze entsprechend anzupassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun die Position der Bundesverbände bestätigt, dass die Kompressionsbandagierung außerhalb der Behandlungszeit der Manuellen Lymphdrainage stattfinden muss. „Auf dieser Grundlage fordert der SHV die Krankenkassen auf, nun deutliche Vergütungserhöhungen umzusetzen, damit die Preise endlich auf ein betriebswirtschaftlich akzeptables Niveau angehoben werden können“, betont Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFK.
Im aktuellen Gesetzentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung, also der Begrenzung für die Gehälterentwicklung für Heilmittelerbringer wie Physio- oder Ergotherapeuten, lediglich für drei Jahre vorgesehen. Eine langfristig adäquate Vergütung, die einer flächendeckenden Unterversorgung vorbeugen kann, wird in diesem Zeitraum nicht zu erreichen sein.
Millionen Patienten in Deutschland sind auf eine physiotherapeutische Entstauungstherapie angewiesen. Dank Manueller Lymphdrainage und Kompressionsbandagen können zertifizierte Therapeuten Schwellungen nach Krebsbehandlungen, bei Entzündungen oder Traumata effektiv entgegenwirken. Doch die Vergütung der Behandlung ist desaströs, sodass es sich für viele Physios nicht rechnet, die Therapiemethode anzubieten. Besteht die Gefahr einer flächendeckenden Unterversorgung?
Jedes Jahr erkranken ca. 400.000 Menschen an einem Tumor. Je nach Tumorlokalisation und Operationstechnik entwickeln bis zu 20 Prozent dieser Patienten eine chronische Lymphschwellung. Am häufigsten entstehen sogenannte Lymphödeme bei Frauen nach einer Brustkrebsoperation. Die Betroffenen leiden aufgrund der Schwellungen unter Funktions- und Bewegungseinschränkungen im Alltag. Abhilfe schafft eine physiotherapeutische Entstauungstherapie, mit der sich die Schwellung um bis zu 44 Prozent reduzieren lässt.
Obwohl die Therapie nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch hochwirksam ist, liegt die Vergütung der Krankenkassen weit unter dem Satz für andere physiotherapeutische Leistungen wie Krankengymnastik. Aufgrund der nötigen Zusatzmaterialien für die Kompressionsbandagierung kann die Behandlung nicht einmal kostendeckend angeboten werden. Die Folge: Physiotherapeuten können es sich vor dem Hintergrund ihrer ohnehin desolaten Vergütungssituation nicht erlauben, eine unrentable Therapiemethode anzubieten. So werden kostenintensive Klinikaufenthalte notwendig, um dem Bedarf an Entstauungstherapie gerecht zu werden. Das ist weder im Interesse der Patienten noch der Krankenkassen.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und die weiteren Verbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) setzen sich in den Verhandlungen mit den Krankenkassen seit Jahren dafür ein, die Vergütungssätze entsprechend anzupassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun die Position der Bundesverbände bestätigt, dass die Kompressionsbandagierung außerhalb der Behandlungszeit der Manuellen Lymphdrainage stattfinden muss. „Auf dieser Grundlage fordert der SHV die Krankenkassen auf, nun deutliche Vergütungserhöhungen umzusetzen, damit die Preise endlich auf ein betriebswirtschaftlich akzeptables Niveau angehoben werden können“, betont Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFK.
Im aktuellen Gesetzentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung, also der Begrenzung für die Gehälterentwicklung für Heilmittelerbringer wie Physio- oder Ergotherapeuten, lediglich für drei Jahre vorgesehen. Eine langfristig adäquate Vergütung, die einer flächendeckenden Unterversorgung vorbeugen kann, wird in diesem Zeitraum nicht zu erreichen sein.