Neue Preise in Sachsen-Anhalt

Nach abermals langwierigen Verhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt konnte jetzt schließlich doch noch die gesetzlich vorgesehene Preisanpassung umgesetzt werden. Rückwirkend für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Juli 2016 tritt nun eine Preiserhöhung von durchschnittlich fast 15 Prozent in Kraft.

Schon die letzten beiden Vergütungsvereinbarungen mit der AOK Sachsen-Anhalt waren nur durch Einschaltung eines Schiedsrichters möglich geworden. Beide Male endete das Verfahren mit einem Erfolg für die Physiotherapie: Die AOK wurde jeweils zu Preisanpassungen von über 10 Prozent verpflichtet. Trotzdem weigerte sich die Kasse in diesem Jahr einmal mehr, die gesetzlichen Vorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes umzusetzen.

Zwischenzeitlich bot die AOK den Physiotherapeuten sogar Einzelverträge an und versuchte so, die Verhandlungsmacht der Verbände zu schwächen. Umso wichtiger, dass jetzt trotz alledem ein Abschluss vereinbart werden konnte, der den gesetzlich vorgesehenen Preisangleichungsmechanismus umsetzt.

IFK-Mitglieder werden noch in dieser Woche über den neuen Preisabschluss informiert. Bereits jetzt können Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.07.2016 zu den neuen Preisen abgerechnet werden. IFK-Mitglieder finden die Preisliste im geschützten Mitgliederbereich.

Weitere Artikel

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.