Einzelverträge mit der AOK Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt versendet aktuell Einzelverträge an Physiotherapiepraxen und fordert zur Auswahl und Unterzeichnung auf. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte unbedingt an das Referat Wirtschaft des IFK (Tel.: 0234 97745-333).

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TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.