Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen
Hohe Qualitätsstandards bewahren – Normung von Gesundheitsdienstleistungen verhindern.
Die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen hat sich bei ihrer Jahrestagung in der Bundesärztekammer am 2. März 2016 gegen Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren. Nach Auffassung der mehr als 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz werden damit Instrumente, die bei Medizinprodukten, medizinisch-technischen Geräten oder beim Qualitätsmanagement sinnvoll sind, auf Tätigkeiten bei der medizinischen Behandlung und Pflege von Patienten übertragen. Das sensible Feld der Gesundheit sei aber für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet, warnten die Verbände.
Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände und der anwesenden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie transparente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.
Die Teilnehmer beschäftigten sich auch mit den Vorgaben der Berufsanerkennungs-Richtlinie zur Fortbildung und zur Sprachkompetenz sowie mit dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und seiner Anwendung bei den Gesundheitsberufen. Zudem nutzten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe die Tagung für einen Erfahrungsaustausch über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Die Teilnehmer betonten, dass nicht zuletzt die funktionierende interprofessionelle Kooperation und das große – häufig ehrenamtliche – Engagement der Beschäftigten im Gesundheitswesen dazu beitragen, die großen Herausforderungen zu bewältigen.
Vor dem Hintergrund des neuen Entlassungsmanagements nach § 39 SGB V sowie den aktuellen Entwicklungen im E-Health-Bereich bekannten sich die Konferenzteilnehmer deutlich zur „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen Gesundheitsberufen“, wie sie in der gleichnamigen Broschüre der Konferenz beschrieben ist (www.baek.de/Broschüre/Prozessverbesserung). „Dieses 2010 gemeinsam verabschiedete Papier gilt es nun in die Tat umzusetzen. Insbesondere bei einer im Entlassmanagement vorgesehenen Verordnungsmöglichkeit für nur sieben Tage ist es wichtig, dass Physiotherapeuten alle für die Weiterbehandlung erforderlichen Informationen direkt aus dem Krankenhaus erhalten. Das bedeutet: nicht nur die Verordnung, sondern beispielsweise auch Berichte über die bisherige Therapie und zur weiteren Behandlungsplanung“, betont Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFK.
Die vom Vorstand der Bundesärztekammer initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 27 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, den Dialog und die interprofessionelle sowie sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachberufen zu fördern und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Berufsausübung zu beraten.