IFK lehnt E-Health-Gesetzentwurf ab

Der IFK begrüßt ebenso wie der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zwar die Etablierung einer sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitssystem mit den damit verbundenen Fristsetzungen. Unerklärlich ist jedoch, warum große Teile der Leistungserbringer, wie etwa Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister und Ergotherapeuten zunächst bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur außen vor sein sollen. Allerdings sind im neuen Gesetzentwurf weder notwendige Zugriffsberechtigungen (in § 291a Abs.4 Nr. 2 SGB V) geregelt, noch ist ersichtlich, wieso es der Gesellschaft für Telematik und nicht dem Gesetzgeber vorbehalten sein soll, (im Rahmen des § 291b Abs.1 Nr.5 SGB V) über die Ausdehnung der Zugriffsberechtigung auf weitere, nicht näher bestimmte Leistungserbringergruppen zu entscheiden.

Das Ganze ist umso unverständlicher, als etwa die Physiotherapie in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Telematik und Telemedizin NRW bereits in einem Pilotprojekt die Ausgabe der ersten 1000 elektronischen Heil-Berufsausweise erfolgreich getestet hat. Diese technischen Möglichkeiten blendet der Gesetzentwurf vollkommen aus. Die notwendige Weiterentwicklung im Bereich zusätzlicher Anwendungen bleibt genauso vollkommen unberücksichtigt. Auf diese Art und Weise verpasst der Gesetzentwurf die große Chance, auch die Gesundheitsfachberufe angemessen und zeitnah in die  Telematikinfrastruktur einzubinden.

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