ICD-10-Code: vdek-Ausnahme bei DTA

Der vdek hat per Rundschreiben über folgende Ausnahmeregelung informiert, die bis auf Widerruf Gültigkeit hat: Sofern der Vertragsarzt auf der Heilmittelverordnung mehrere ICD-10-Codes angegeben hat, sind diese nur dann im Rahmen des elektronischen Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V alle zu übermitteln, sofern die Angaben für die Kennzeichnung einer Praxisbesonderheit zwingend erforderlich sind.

Die derzeit aktuellen Praxisbesonderheiten finden Sie hier.

Laut aktueller Auffassung des GKV-Spitzenverbands sind generell alle auf der Verordnung angegebenen ICD-10-Codes im Rahmen des elektronischen Abrechnungsverfahrens zu übermitteln.

Diese Ausnahmeregelung ist i. d. R. nur für die so genannten Selbstabrechner relevant, die die Abrechnung ihrer Heilmittelleistungen per DTA nach § 302 SGB V vornehmen und diese keinem Abrechnungszentrum übertragen haben.

Diese und weitere ausführliche Informationen zum ICD-10-Code finden IFK-Mitglieder im entsprechenden Merkblatt A17, das im Mitglieder-Service unter http://www.ifk.de/verband/mitglieder-service/physioservice/abrechnung (vorher einloggen) verfügbar ist.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.