Fast zwei Drittel aller Krankenkassen zahlen Osteopathie

Seit 2012 übernehmen zunehmend mehr Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen: Im Mai 2013 waren es noch 60, aktuell bereits 85 von insgesamt 134 Kassen.

Zuletzt sind z.B. die AOK Sachsen-Anhalt sowie die IKK gesund plus hinzugekommen.

In den meisten Fällen werden die Kosten für bis zu sechs Sitzungen im Jahr sowie 80 % des Rechnungsbetrags bzw. maximal 60 € pro Sitzung erstattet. Einige Kassen weichen davon ab, indem sie ihren Versicherten z. B. pauschal bis zu 250 € pro Jahr für Osteopathie erstatten. Details können IFK-Mitglieder einer Liste im Mitglieder-Service in der Rubrik Physioservice entnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Liste möglicherweise nicht abschließend ist, da die Kassen teilweise tagesaktuell über die Erstattung neuer Leistungen entscheiden. Der IFK würde sich daher über mögliche Rückmeldungen und Ergänzungen freuen.

Informationen zu der neuen IFK-Fortbildung Osteopathie finden Sie hier.

Weitere Artikel

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.