SVLFG führt bundeseinheitlichen Genehmigungsverzicht ein
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat den IFK darüber informiert, dass sie ab dem 1. Juli 2013 bundesweit auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.
Bislang war dieser Verzicht nur auf einzelne Bundesländer begrenzt.Eine umfassende Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen, die der IFK laufend aktualisiert, finden Sie im Mitglieder-Service.