BMG-Spitzengespräch zum Bürokratieabbau: Zentrale Forderung schafft es ins Maßnahmenpapier

Am Rande der Debatten rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in der letzten Woche noch ein weiteres zukunftweisendes Gespräch in Berlin statt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zum Spitzengespräch „Bürokratieabbau“ geladen. Neben Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und weiteren Vertretern des BMG nahmen zehn zentrale Verbände und Institutionen des Gesundheitswesens teil. Zum ausgewählten Kreis gehörte auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV), für den Ute Repschläger und Manuela Pintarelli-Rauschenbach aus dem SHV-Vorstand vor Ort waren. 

Dem Treffen ging ein so genannter Fachdialog zum Thema Entbürokratisierung voraus, an dem Repschläger zusammen mit Jeanette Polster, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands für Podologie, teilnahm und die bürokratischen Hürden im Heilmittelbereich vorstellte. Im Nachgang bat das BMG um die Zusendung von Maßnahmen, die kurzfristig vom Ministerium umgesetzt werden könnten. Dazu arbeitete der SHV unter anderem folgende Punkte heraus, die aufzeigen, wie tief bürokratische Hürden im Alltag der Praxen verankert sind:

1) Formfehler entschärfen: Ein gesetzlich verankerter Katalog unschädlicher Formfehler – analog zu einer Regelung für Apotheken – soll verhindern, dass medizinisch korrekt erbrachte Leistungen wegen kleinster formaler Fehler retaxiert werden.

Alternativ zu 1):

2) Korrekturen erleichtern: Rein formale Verordnungsfehler sollen Heilmittelerbringer eigenständig korrigieren dürfen (wie erfolgreich in der Pandemie erprobt), um Rückfragen und Bürokratie auf allen Seiten zu vermeiden.

3) Software praxistauglich machen: Die Heilmittelverbände sollen verbindlich in die Entwicklung der Verordnungssoftware eingebunden werden, damit typische Fehlerquellen bereits technisch vermieden werden.

Das BMG wertete diese Vorschläge aus und stellte beim Spitzengespräch die Ergebnisse vor. „Erfreulicherweise hat es eine zentrale Forderung von uns in das vom BMG veröffentlichte Maßnahmenpapier geschafft – die ‚Abschaffung Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich ‘“, freut sich Ute Repschläger. Hier sieht das BMG vor, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der Rechnungskürzungen der Kassen bei rein formalen Fehlern ausschließt. „Mit dieser Änderung könnten wir ein großes Ärgernis im Praxisalltag aus dem Weg räumen und müssten nicht mehr befürchten, dass wir aufgrund von für die Behandlung unbedeutenden Formfehlern keine Vergütung für unsere erbrachten Leistungen erhalten“, hebt Repschläger das große Potenzial der geplanten Anpassung hervor. 

Neben den kurzfristigen Maßnahmen hatten die Vertreterinnen des SHV auch die Gelegenheit, weitere Vorschläge zu äußern, die langfristig zum Bürokratieabbau beitragen. Repschläger verwies hier auf die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung, dass die Berufsverbände des SHV angemessen am Beratungsprozess und am Ende auch an den Entscheidungen der gematik beteiligt werden müssen. „An den Gesprächen zur elektronischen Verordnung (eVO) bei der gematik haben wir teilgenommen. Am Ende entscheiden wir aber nicht mit. Wir sehen deutlich die Gefahr, dass analoge Regelung- und Prozessstrukturen weitgehend unverändert in die digitale Welt der eVO übertragen werden.“
Nun liegt es am Bundesministerium für Gesundheit, zunächst die vorgestellten Ergebnisse auch umzusetzen. Fakt ist: Ebenso wie beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz handelt es sich hierbei nur um kurzfristige Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden könnten. Sie müssen um langfristige Änderungen ergänzt werden, damit der Verwaltungsaufwand im deutschen Gesundheitswesen ganzheitlich beeinflusst wird.

Welche weiteren Punkte es ins Maßnahmenpapier des BMG geschafft haben, können Sie hier nachlesen.

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