Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Mai 2025 gestiegen – Bundesländer ziehen jetzt nach

Zum 1. Mai 2025 sind die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gestiegen. In einem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts werden neben den beihilfefähigen Höchstsätzen auch weiterführende Informationen und Besonderheiten beihilfefähiger Leistungen erklärt.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls seit Mai gelten.  

Auch Niedersachsen (gültig ab 1. April 2025), Rheinland-Pfalz (gültig ab 1. Juni 2025) und Thüringen (gültig ab 1. Januar 2025) haben bereits Anpassungen an den Höchstsätzen vorgenommen.

Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden. 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.