Manuelle Lymphdrainage: Therapeuten entscheiden Therapiezeit

Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) wird ab dem 1. Oktober 2024 auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Bislang spielte die Zahl der zu behandelnden Körperteile eine wesentliche Rolle dabei, ob die MLD für 30, 45 oder 60 Minuten indiziert war. Dies soll sich zukünftig stärker nach dem Stadium des Lymphödems richten. Ohne entsprechende Zeitangabe des Vertragsarztes können Therapeuten künftig selbst entscheiden, ob die Therapiezeit 30, 45 oder 60 Minuten betragen soll. Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie wird die Patientenorientierung gestärkt und die Expertise der Therapeuten unterstrichen. Damit folgt der G-BA den Empfehlungen des SHV zu den indikationsbezogenen Zeitbedarfen bei Manueller Lymphdrainage.

 

Die Anpassungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände vorhält.

Bei Fragen können sich Mitglieder telefonisch an die IFK-Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.