BMG bestätigt IFK-Auffassung: Kein Testkonzept für Antigen-Schnelltests erforderlich

Inhaber von Physiotherapiepraxen, die für sich und ihre Beschäftigten einen kostenlosen Corona-Antigen-Test in Anspruch nehmen möchten, müssen dazu kein Testkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen. Diese Rechtsauffassung des IFK hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun ausdrücklich in einem Schreiben bestätigt.

Sofern Physiotherapiepraxen eine Testung ihres Personals für erforderlich halten, um den laufenden Betrieb der Praxis zu sichern, können sie sich und ihre Beschäftigten testen lassen. Ein Musterschreiben dazu finden IFK-Mitglieder bereits im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das nach dem Log-in im internen Bereich der Internetseite zur Verfügung steht. Mit diesem Musterschreiben besteht ein Anspruch auf eine kostenlose, wöchentliche Antigen-Schnelltestung in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum. (siehe auch IFK-Artikel vom 22. Oktober)

 

Das BMG hat jedoch auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Ärzte und Testzentren laut neuer Testverordnung (TestV) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, asymptomatische Physiotherapeuten auf Corona zu testen. Laut Rückmeldungen vieler IFK-Mitglieder führt das dazu, dass Physiotherapeuten nur in wenigen Fällen Termine für eine vorsorgliche Testung erhalten.

 

 

Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, kann nicht nachvollziehen, warum Physiotherapeuten nicht selbst Corona-Antigen-Tests durchführen dürfen. „Das würde die Arztpraxen und Testzentren deutlich entlasten“, so Repschläger. Die TestV sieht vor, dass beispielsweise die Beschäftigten in Rehabilitationseinrichtungen selbst Corona-Antigen-Test durchführen dürfen, wenn sie entsprechend geschult wurden. „Für Physiotherapiepraxen besteht diese Möglichkeit nicht“, kritisiert Repschläger.

 

 

Engpässe bei den Testungen seien für sie derzeit wenig überraschend. „Gerade jetzt, wo die Infektionszahlen wieder auf einem sehr hohen Stand sind, müssen viele Patienten getestet werden, die bereits Symptome haben oder direkten Kontakt zu einem Infizierten hatten.“

 

 

Dennoch sei die vorsorgliche Testung gerade bei Berufsgruppen, die täglich engen Kontakt zu vielen Menschen haben, ebenfalls sehr wichtig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. „Darauf haben wir als IFK gegenüber der Politik immer wieder hingewiesen“, betont Repschläger. Sie sei daher einerseits froh, dass für Physiotherapeuten endlich die Möglichkeit einer Testung bestehe. „Jetzt müssen aber noch Maßnahmen ergriffen werden, damit Therapeuten diese Möglichkeit auch tatsächlich wahrnehmen können – und zwar nicht nur auf dem Papier.“

 

Weitere Artikel

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.