G-BA berät über Videotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren über telemedizinische Leistungen (Videotherapie) durch Heilmittelerbringer einzuleiten. Damit werden auch die Möglichkeiten und Grenzen von Videotherapie in der Physiotherapie untersucht.

Ziel des Beratungsverfahrens ist es zu prüfen, welche der in der Heilmittel-Richtlinie vorgesehenen physiotherapeutische Behandlungen unter welchen Voraussetzungen ggf. auch via Videokonferenz angeboten werden können.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie die Privaten Krankenversicherungen (PKV) vorübergehend die Möglichkeit zur Teletherapie geschaffen. Videobehandlungen waren befristet für einige Positionen möglich, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll erschien und der Patient dem zugestimmt hat. Diese Regelungen sind jedoch in der GKV inzwischen ausgelaufen (Informationen zu den Regelungen in der PKV gibt es hier). Der G-BA prüft nun, ob und in welchen Fällen die Videotherapie dauerhaft eingeführt werden könnte.

 

 

Der Beschlusstext ist hier abrufbar.

 

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.