csm_PT_2_20_Titelbild_kleiner_RGB_fc2fc2a8ef.jpg

März-Ausgabe des IFK-Fachmagazins erschienen

Unter dem wenig klangvollen Titel Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang Februar einen Referentenentwurf präsentiert, der jedoch weit mehr als den reinen Schutz von Patientendaten beinhaltet. Vielmehr zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Voraussetzungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter auszubauen. Was das genau bedeutet, steht in der neuen Ausgabe 02-2020 des IFK-Fachmagazins physiotherapie.


Wichtige Meilensteine des PDSG sind die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Patientenakte. Die gute Nachricht ist: Die Physiotherapeuten sind mit von der Partie. Die übrigen Heilmittelerbringer sind bisher nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt: Das muss sich dringend ändern. Im Titelthema ab S. 22 steht, welche Möglichkeiten der Partizipation das Gesetz bietet und an welcher Stelle der IFK noch Nachbesserungsbedarf sieht.


Um die therapeutische Schweigepflicht und die Frage, wer Einsicht in die Patientenakten nehmen darf, geht es im neuen Magazin ab S. 32. Zum Praxisalltag gehört es, dass die unterschiedlichsten Stellen wie Angehörige, Rechtsanwälte, Versicherungen oder auch schon mal die Polizei die Herausgabe der Patientendaten verlangen. Doch wichtig ist, mit besonderer Vorsicht zu verfahren. Denn das Thema hält viele Fallstricke bereit. Beispielsweise gilt die Schweigepflicht auch gegenüber nahen Familienangehörigen; selbst Eltern Minderjähriger können nicht ohne Weiteres Auskünfte erhalten, wenn der Sprössling es nicht will.


Knie- und Hüftarthrose sind weit verbreitet und machen einen erheblichen Anteil der Patienten aus, die in der Physiotherapiepraxis vorstellig werden. Dänische Forscher haben eine Vielzahl von Studien ausgewertet und konnten jetzt in ihrer Übersichtsarbeit (Review) zeigen, dass Bewegungstherapie und Patientenaufklärung die besten Optionen für diese Patientenklientel darstellen – ganz im Sinne der Behandlungsrichtlinien (S. 30-31).


Wer schon immer mal wissen wollte, was der IFK-Geschäftsführer den ganzen (Arbeits-)Tag so macht, darf ebenfalls gespannt sein: Die Vorstellungsrunde der Referate in der IFK-Geschäftsstelle endet in dieser Ausgabe mit der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen des Sekretariats (S.18-19). Nur so viel wird verraten: Es ist eine Menge, sowohl im Haus als auch bei der Vielzahl der Termine auswärts. Gut, dass er das Sekretariat zur Unterstützung an seiner Seite hat. Doch auch den Sekretariatsmitarbeiterinnen wird nicht langweilig, haben sie doch noch andere Aufgaben und sind Ansprechpartner für eine Vielzahl von Anliegen für die ganze Belegschaft.


IFK-Mitglieder bekommen die neue Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie kostenlos per Post zugestellt. Alle anderen Interessierten können die physiotherapie für 33 Euro im Jahr abonnieren. Die Ausgabe PT 2-20 ist zudem hier online erhältlich.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.