csm_20190312_152749_internet_a48350b8da.jpg

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

15 maßgebliche Verbände der Heilmittelbranche trafen sich in Berlin, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Am 13. März 2019 hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag am 14. März 2019 das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen kann. In der 16. Kalenderwoche erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz soll dann zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.
Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen. Aufgabe ist es nun, die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen zum Beispiel zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.
Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst
Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, dbs, dbl, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 Prozent aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.