DDG entschuldigt sich für unrechtmäßige Rückforderungen

Ausdrücklich entschuldigt hat sich das Abrechnungszentrum DDG bei dem IFK und seinen Mitgliedern. Es räumte ein, dass die Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen, nicht rechtmäßig seien. Die Rückforderungen seien zudem nicht von der vdek-Mitgliedskasse HEK initiiert, sondern von der DDG selbst entwickelt worden.

„Für die erheblichen Unannehmlichkeiten“ bittet die DDG nun in einem Schreiben an den IFK ausdrücklich um Entschuldigung. Alle Empfänger der Rückforderungsschreiben seien schriftlich informiert worden. Praxisinhaber, die aufgrund der unberechtigten Rückforderungen bereits Zahlungen geleistet haben, bekommen ihr Geld unverzüglich zurück.
Nachdem sich IFK-Mitglieder Ende 2018 wegen der Rückforderungen an den Verband gewandt hatten, nahm der IFK Kontakt zur HEK und zur DDG auf. Dabei stellte der IFK klar, dass Rückforderungen laut Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden binnen sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssten. Die meisten Rückforderungen, die IFK-Mitglieder erhielten, stammten jedoch aus dem Jahr 2014.
Die Rahmenverträge mit den Regionalkassen wie der AOK enthalten derzeit häufig abweichende und von Land zu Land unterschiedliche Verjährungsfristen. Dieser Zustand könnte sich mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ändern. Geplant ist darin ein bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag, der für alle Kassen gültig ist.
Zur Meldung vom 17.01.2019: „Rückforderungen der HEK nicht rechtens“

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.