AOK Bayern: Geschlossene Verträge sind einzuhalten

Geschlossene Verträge sind einzuhalten. Das ist nicht nur unter Juristen bekannt. Aktuell scheint die AOK Bayern dies jedoch vergessen zu haben. Sie plant Änderungen in der Bearbeitung von Heilmittelabrechnungen.

Trotz klarer Regelungen im Rahmenvertrag mit den Berufsverbänden kündigte die Kasse eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten zum 1. Oktober 2018 an. Unter anderem sollten keinerlei Nachbesserungen mehr auf den Verordnungen möglich sein – obwohl dies im Rahmenvertrag so vereinbart ist. Das würde eine Verschärfung im Umgang mit der Prüfpflicht von Therapeuten bedeuten.

Prüfpflichten sind ein ungeliebtes Thema. Denn sie binden Kapazitäten von Mitarbeitern und Inhabern in Physiotherapiepraxen für bürokratische Tätigkeiten. Oftmals sind sie ein großes Ärgernis, da zeitraubende Arbeiten anfallen, weil verordnenden Ärzten Fehler bei der Rezeptausstellung unterliefen. Zudem werden diese Tätigkeiten von den Krankenkassen nicht zusätzlich vergütet.

Das Bundessozialgericht sieht die Prüfpflicht von Heilmittelverordnungen auch bei den Physiotherapeuten. Allerdings müssen alle am Prozess Beteiligten Sorge tragen, dass

  • Verordnungen heilmittelrichtlinienkonform ausgestellt werden

  • Der Bürokratieaufwand möglichst gering bleibt

  • Physiotherapeuten ihre Vergütung für erbrachte Leistungen erhalten

  • Fehler der Verordnung auch noch nach Rezepteinreichung zur Abrechnung korrigiert werden können.


Aus diesen Gründen widersprach der IFK unverzüglich dem Vorhaben der Kasse. Vorläufiges Ergebnis:

Die AOK setzt das angekündigte Vorgehen nicht zum 1. Oktober 2018 um. Zunächst wird es Gespräche dazu mit den Berufsverbänden geben.

Ziel des IFK dabei:
  • Keine zusätzlichen Pflichten für Praxen

  • Unbedingtes Einhalten vertraglich vereinbarter Rahmenbedingungen.


Das Gespräch findet Ende Oktober 2018 statt. Insgesamt erwartet der IFK, dass die AOK Bayern eines bedenkt: Zusätzliche Bürokratie durch erhöhten Aufwand in der Rezeptprüfung ist das Letzte, was Praxen in Zeiten von Fachkräftemangel leisten können.

Weitere Artikel

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.