Neue Beihilfesätze treten in Kraft

Zum 31.07.2018 trat die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft. Mit dieser gelten ab sofort für Bundesbeamte um rund 20 % gestiegene Höchstbeträge. In einer zweiten Stufe steigen die Höchstbeträge zum 01.01.2019 nochmals um weitere rund 10 %.

Die neue BBhV können Sie hier abrufen.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen in den meisten Bundesländern vorgenommen werden.

In Schleswig-Holstein gelten die neuen Höchstbeträge bereits. Dort hatte das zuständige Ministerium mit der Überarbeitung bereits unabhängig vom Bund früher begonnen. Leider finden sich darin einige nicht plausible Inhalte, die einem früheren Entwurf der BBhV entspringen und dort inzwischen auf Druck des SHV korrigiert wurden. Der IFK ist mit dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein in Kontakt, um für die nächste Überarbeitung auch dort eine entsprechende Korrektur zu erwirken. In einigen anderen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden die Regelungen der BBhV automatisch auch für Landesbeamte übernommen. Sobald weitere Landesbeihilfevorschriften in Kraft treten, informieren wir Sie umgehend auf unserer Website.

Positiv zudem: Das Bretterbohren zeigt Wirkung! Die neue BBhV enthält einige Positionen, die der IFK – insbesondere dem Fachausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kassenverhandlungen – in einem Entwurf entwickelte. Erstmals sind die Positionen der physiotherapeutischen Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans (ohne Zeitvorgabe) sowie Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung (60 Minuten) enthalten. Daneben wird der Begriff „Mindestbehandlungsdauer“ durch „Richtwert“ ersetzt und damit an die Regelung in der GKV angepasst – allerdings mit festen Werten. Während diese Sollvorschrift beispielsweise für die KG in der GKV mit 15 bis 25 Minuten vorgegeben wird, sind in der BBhV 20 Minuten vorgesehen.

Bitte beachten Sie: Bei der Festlegung Ihrer Privatpreise gilt weiterhin, dass Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Hier ist einzig und allein die mit dem Privatpatienten vereinbarte Vergütung ausschlaggebend. Weitere Informationen zur Preisgestaltung haben wir für unsere Mitglieder im Merkblatt A2 aufbereitet, das ebenso wie die BBhV und die Landesbeihilfevorschrift für Schleswig-Holstein im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website abgerufen werden kann.

Weitere Artikel

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.