KV Berlin schürt Verunsicherung

Seit einigen Wochen kursiert in Berlin ein Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, der bei Physiotherapeuten Verärgerung ebenso wie Verunsicherung ausgelöst hat. Dort wird u. a. behauptet, der Arzt dürfe kaum einem Änderungswunsch nachkommen. Zudem wird suggeriert, Physiotherapeuten würden Rezeptänderungen vornehmlich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus anfordern. Gegen diese fehlerhafte Darstellung hat sich der IFK bereits im Oktober in einem Schreiben an die Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Frau Dr. Prehn, vehement verwahrt. Bislang zeigt sich die KV wenig kooperativ.

Bereits in der Heilmittel-Richtlinie sind Änderungsmöglichkeiten durch den Arzt (mit Unterschrift und Datumsangabe) vorgesehen. Darüber hinaus hat der IFK mit den Krankenkassen in den Rahmenverträgen verschiedene Regelungen (bei den Ersatzkassen des vdek z. B. in Form einer Checkliste) getroffen, die konkrete Änderungsmöglichkeiten festlegen. Es ist leider Fakt, dass rund ein Viertel der ärztlichen Verordnungen fehlerhaft ist. Über 90 Prozent der Fehler können wiederum nur durch den Arzt bereinigt werden.

Selbstverständlich müssen die Ärzte solche fehlerhaften Rezepte korrigieren. Das ist auch deshalb zwingend erforderlich, weil die Krankenkassen ansonsten die Zahlung verweigern können. Der IFK hat daher zusätzlich Kontakt zu den Berliner Kassenvertretern aufgenommen und diese über den Vorgang informiert. Die BIG direkt gesund hat bereits zugesagt, die Angelegenheit bei den nächsten Gesprächen mit der KV Berlin auf die Tagesordnung zu setzen.

Der derzeitige Aufruhr zeigt umso mehr, wie wichtig der Erfolg der Bemühungen des IFK und der anderen SHV-Verbände war, im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetzes die Verpflichtung einer Arztsoftware politisch festzuzurren. Ab 2017 ist eine solche Software verpflichtend, die Fehler bei der Verordnung von Heilmitteln weitgehend ausschließt.

Über Änderungsmöglichkeiten und Prüfungsnotwendigkeiten ärztlicher Rezepte können sich IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich (Merkblatt A06 Prüfpflichten) informieren. Darüber hinaus stehen die IFK-Experten des Abrechnungspools (0234 97745-333) den Mitgliedern montags bis freitags von 9-14 Uhr für weitere Fragen zur Verfügung.

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