Neues Urteil zu GEMA-Gebühren in Praxen

Zahnarztpraxen, in denen  Hintergrundmusik im Rezeptions- und Wartebereich sowie in den Behandlungsräumen abgespielt wird, geben Musik nicht öffentlich wieder und müssen daher keine Gebühren an die GEMA zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH)mit Urteil vom 18. Juni 2015 (AZ: I ZR 14/14) entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden.

Die Rechtslage ist mit der in Physiotherapiepraxen vergleichbar, die tatsächlichen Umstände der Musikwiedergabe ebenso. Insofern kann das Urteil des BGH herangezogen werden, wenn die GEMA Forderungen an Praxen stellt. Praxisinhabern ist daher zu empfehlen, bereits bestehende Verträge mit der GEMA unter Berufung auf die neueste Rechtsprechung des BGH zu kündigen. Neue Vertragsangebote der GEMA für diese Fälle sind strikt abzulehnen.

Wichtig: Die Rechtsprechung des BGH und auch des EuGH bezieht sich nur auf den reinen Praxisbetrieb. Bei Fragen zu Einzelheiten wenden Sie sich gerne an das Referat Recht des IFK.

Einen allgemeinen Überblick zum Thema erhalten Sie im Merkblatt M10 in unserem Physioservice.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.