Neues Urteil zu GEMA-Gebühren in Praxen

Zahnarztpraxen, in denen  Hintergrundmusik im Rezeptions- und Wartebereich sowie in den Behandlungsräumen abgespielt wird, geben Musik nicht öffentlich wieder und müssen daher keine Gebühren an die GEMA zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH)mit Urteil vom 18. Juni 2015 (AZ: I ZR 14/14) entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden.

Die Rechtslage ist mit der in Physiotherapiepraxen vergleichbar, die tatsächlichen Umstände der Musikwiedergabe ebenso. Insofern kann das Urteil des BGH herangezogen werden, wenn die GEMA Forderungen an Praxen stellt. Praxisinhabern ist daher zu empfehlen, bereits bestehende Verträge mit der GEMA unter Berufung auf die neueste Rechtsprechung des BGH zu kündigen. Neue Vertragsangebote der GEMA für diese Fälle sind strikt abzulehnen.

Wichtig: Die Rechtsprechung des BGH und auch des EuGH bezieht sich nur auf den reinen Praxisbetrieb. Bei Fragen zu Einzelheiten wenden Sie sich gerne an das Referat Recht des IFK.

Einen allgemeinen Überblick zum Thema erhalten Sie im Merkblatt M10 in unserem Physioservice.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.