Patientenzeitschrift für IFK-Praxen

Ab September 2014 erhalten IFK-Mitglieder Sonderkonditionen für den Bezug des Patientenmagazins physio.gesund. Damit bietet der IFK seinen Mitgliedern einen vergünstigten Zugang zu einer Patientenzeitschrift, die in den Physiotherapie-Praxen ausgelegt werden oder den Patienten direkt gegeben werden kann.

Der IFK e.V. und der ACHT-Verlag arbeiten bei diesem Projekt zusammen, um die Inhalte und Therapiemöglichkeiten der Physiotherapie einer noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Patienten sind dadurch noch besser informiert und die Mitgliedspraxen erhalten ein Medium, das zielgruppengerecht zur Kundenbindung beiträgt.
Das Magazin physio.gesund erscheint viermal pro Jahr. IFK-Mitglieder können dabei die Bestellmenge auf die Größe ihrer Praxis anpassen. Die Zeitschrift kann im Webshop, per Fax, per E-Mail oder per Telefon beim ACHT-Verlag bestellt werden. Alle Kontaktdaten, Preise und ein Faxformular finden sich im Shop des Achtverlags. Der Gutscheincode für IFK-Mitglieder ist im passwortgeschützten Mitglieder-Service zu finden (bitte vorher einloggen).

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.