Verhandlungen offiziell gescheitert - Heilmittel-Schiedsstelle informiert

Am 9. Oktober 2020 haben IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gegenüber der neu eingerichteten Heilmittel-Schiedsstelle das Scheitern der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erklärt und die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert. Nun startet das Schiedsverfahren formal.

Nächsten Schritte vorgegeben – Verbände legen Forderungen dar

 

Bis zum 30. September 2020 hätten – laut Gesetzgeber – der GKV-Spitzenverband und die vier physiotherapeutischen Verbände die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag abschließen müssen. Die Verhandlungen sind nach insgesamt 22 Verhandlungsrunden – sowie unzähligen Vier-Augen-Gesprächen, Telefonaten und Videokonferenzen in kleiner Runde – beendet. Auf einen neuen Bundesrahmenvertrag konnten sich die Parteien allerdings nicht einigen. Mit Ablauf der Frist und dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren.

 

 

Im nächsten Schritt wird Dr. Ulrich Orlowski, Vorsitzender der neuen Heilmittel-Schiedsstelle, die physiotherapeutischen Verbände auffordern, innerhalb von vier Wochen ihre Forderungen entsprechend inhaltlich zu begründen. Dabei werden IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gemeinsam die Punkte und Sachverhalte schildern, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Hauptthema ist und bleibt die Vergütung der Leistungspositionen. Die Forderung der Verbände von 50,13 Prozent stützt sich dabei auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten). Hiermit werden die Verbände auf wissenschaftlicher Grundlage ihre Forderung entsprechend begründen.

 

 

Neben dem Hauptthema Vergütung geht es unter anderem auch um eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, neue Leistungspositionen wie die „physiotherapeutische Diagnostik“ sowie um relevante Fragen zum Allgemeinen Teil des Rahmenvertrages und zu den Anlagen 3a/b (Prüfpflicht). Gerade im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand in Physiotherapiepraxen sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Praxen wichtig. Die Verbände werden all ihre Forderungen ausführlich gegenüber der Schiedsstelle in Schriftform darlegen.

 

 

Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND weiter informieren.

 

 

Informationen zur neuen Heilmittel-Schiedsstelle und den daran beteiligten Personen finden Interessierte hier.

 

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