Preise für Privatpatienten individuell festlegen

Wenn Physiotherapeuten Privatpatienten behandeln, sind sie in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich nicht an Gebührensätze gebunden. Vielmehr können und sollen sie ihre Vergütungsstruktur den individuellen Praxisbegebenheiten anpassen. Deshalb veröffentlicht der IFK auch keine „Preislisten“ für die Behandlung Privatversicherter.

Der IFK hält es für wenig sinnvoll die beihilfefähigen Höchstsätze als Preisliste einzusetzen. Diese Beträge weisen lediglich den Umfang aus, den Beihilfeberechtigte von ihrer Beihilfestelle ersetzt bekommen. Bei Festlegung dieser Sätze spielt jedoch weniger die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit von Physiotherapiepraxen eine Rolle. Vielmehr steht die Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund.
Für die Kalkulation der Privatpreise spielen hingegen zum Beispiel die Kosten für die Praxis eine Rolle. Je nach Standort differiert schon der Mietpreis enorm. Und auch der Wert der Ausstattung hängt mit davon ab, ob beispielsweise Krankengymnastik am Gerät angeboten wird oder nicht. Praxisinhaber müssen solche Grundkosten bei der Kalkulation berücksichtigen, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich arbeiten wollen.
Ausschlaggebend für die Vergütungssätze ist außerdem die Qualität der Leistung. Da fließt auch ein, ob der Therapeut eine herausragende Spezialisierung auf einem bestimmten Gebiet hat oder zum Beispiel in vielen Gebieten besonders gut aufgestellt ist. Der Praxisinhaber entscheidet selbst, wie er seine Preise ansetzt. Wichtig ist jedoch, den Patienten vor Behandlungsantritt über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren.
IFK-Mitglieder erhalten einen Musterbehandlungsvertrag und weitere ausführliche Informationen zum Thema im neu überarbeiteten „Merkblatt A02_Abrechnung Privatpatienten“ im Physioservice.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor.

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.