Neue Leitlinie zur sektoralen Heilpraktikerprüfung tritt in Kraft

Am 22.03.2018 tritt die neue Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft. Die Leitlinie ersetzt bisherige Verfahrensempfehlungen und betrifft auch das Überprüfungsverfahren zur Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis.

Die Leitlinie sieht vor, dass nach Antrag auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis mindestens eine mündliche sowie eine schriftliche Kenntnisprüfung durch den Antragsteller erbracht wird. Eine Prüfung nach Aktenlage ist in der Leitlinie nicht vorgesehen. Für ausgebildete Physiotherapeuten kann allerdings der schriftliche Teil der Überprüfung entfallen, da sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügen. Dies liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Leitlinie ist kein Gesetz, sondern eine Verfahrensempfehlung, deren Anwendung im Ermessen der Bundesländer bzw. der jeweils prüfenden Behörde liegt. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Bundesländer die Leitlinie anwenden wird, denn sie wurden von dem BMG in die Entwicklung der Leitlinie miteinbezogen. Es ist davon auszugehen, dass Anträge nach der bisherigen Verfahrenspraxis der einzelnen Länder jedenfalls noch bis zum 21.03.2018 eingereicht werden können.  Der IFK rät gleichwohl allen antragsstellenden Personen, Informationen zu den für sie geltenden Voraussetzungen bei der jeweils zuständigen Behörde einzuholen.

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