Neue Heilmittelverordnungen bei der Bundeswehr

Ein neuer Verordnungsvordruck bei der Bundeswehr hat in der letzten Woche zu Verunsicherung bei den niedergelassenen Physiotherapie-Praxen geführt. Auf Nachfrage wurde dem IFK von der Bundeswehr nun mitgeteilt, dass es in der Tat einen neuen und überarbeiteten Verordnungsvordruck gibt, dem die Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich als Verordnungsgrundlage dienen soll. Aktuell befindet sich zusätzlich zum alten Verordnungsformular noch ein weiteres Formular in Umlauf, welches aber inzwischen nochmals überarbeitet wurde.

Für Sie wichtig:



Verfügt der Soldat über eine Physiotherapie-Verordnung und die entsprechend beauftragten Therapieeinheiten wurden oder werden durchgeführt, werden die Kosten durch das Bundesamt für das Personalmanagement auch bei einer fehlerhaften Verordnung übernommen. Das bedeutet für Sie, es besteht keine Prüfpflicht in Bezug auf die Heilmittel-Richtlinie. So ist es den Truppenärzten auch weiterhin möglich, z. B. mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung zu verschreiben. Zudem werden alle zurzeit im Umlauf befindlichen Formulare bei der Abrechnung akzeptiert.



Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt an folgende Adresse:



Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge

Prötzeler Chaussee 25

15344 Strausberg



Zuzahlungen sind nicht zu leisten.



Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden (z. B. durch Unterbrechungen), kann der Truppenarzt die Verordnung entsprechend ändern.



Das neue Formular finden Sie hier.


Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.