csm_Gr%C3%BCnderzentrum1-internet_f2ffafd409.jpg

Mit Know-how in die Selbstständigkeit

"physio-START – das IFK-Gründerzentrum" unterstützt Gründer in spe.

Gründungsinteressierten Physiotherapeuten bietet der IFK ab sofort einen neuen Service: „physio-START – das IFK-Gründerzentrum“ nimmt seinen Betrieb auf. Das erfahrene Team des frisch eingerichteten Gründerzentrums berät zu rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Das Serviceteam begleitet Gründungswillige kompetent in die Selbstständigkeit.

 

 

Der IFK hat dabei den physiotherapeutischen Nachwuchs genauso im Blick wie erfahrene Therapeuten, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Jeder Interessierte – auch Nicht-Mitglieder – erhalten eine kostenfreie Einstiegsberatung zur Orientierung. Danach kann sich jeder entscheiden, ob für ihn die neue kostenreduzierte STARTER-Mitgliedschaft des IFK in Frage kommt. Als STARTER-Mitglied erlebt ein Gründer das vertiefende Beratungsportfolio von physio-START und erhält eine individuelle Betreuung. Im persönlichen Gespräch, per Telefon und auch per Videoberatung berät das Expertenteam – ganz nach persönlichem Bedarf – zu allen wichtigen Themen rund um die Praxisgründung.

 

 

Das Ziel aller Bemühungen ist dabei ganz klar: Der Gründer soll am Ende die Zulassung für seine Praxis in den Händen halten und sicher und motiviert durchstarten.

 

 

 

 

 

Mehr zum IFK-Gründerzentrum gibt es hier. Weitere unverbindliche Informationen hält zudem das Expertenteam des Gründerzentrums bereit: E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de, Tel.: 0234 97745-111.

 

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.