E-Health-Gesetz vernachlässigt Gesundheitsfachberufe

Vom nun beschlossenen „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen (E-Health-Gesetz)“ profitieren allein die Ärzte und Krankenhäuser. Denn sie können auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen. Den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen werden hingegen nur sehr eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten eingeräumt.

Die Kernforderungen nach einem Zugriff auf Stammdaten sowie nach Fristen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur blieben unberücksichtigt. Physiotherapeuten entsteht ein erheblicher Mehraufwand, wenn sie die Versichtertenstammdaten, wie etwa den Versicherten- und Zuzahlungsstatus nicht automatisch auslesen, sondern nur abtippen können. Sind auf eigene Kosten Hard- und Software für die jeweiligen Kartengenerationen angeschafft worden, macht sie das neue Gesetz in der Physiotherapiepraxis überflüssig.

Bereits im Februar hatte der Fachbeirat, der den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberuferegisters begleitet (eGBR-Fachbeirat), unter Mitarbeit des IFK eine ausführliche und konstruktive Stellungnahme zum Gesetzentwurf an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und wesentliche Änderungen verlangt. Der Beirat hatte insbesondere kritisiert, dass die  Zugriffsrechte der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke auf die Telematikinfrastruktur unter dem Blickwinkel der Qualität und Effizienz der Versorgung unzulänglich seien. „Hat ein Patient zum Beispiel eine Knieverletzung, sollte der Physiotherapeut, wenn vorhanden, Röntgen-Bilder einsehen können. Hat dieser Patient eine Verordnung über gerätegestützte Krankengymnastik, wäre es zudem sinnvoll, dass der Therapeut über die elektronische Gesundheitskarte erfahren kann, ob Herz-Kreislauf-Probleme bestehen“, argumentiert IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger aus physiotherapeutischer Sicht.

Alle seine Optimierungsvorschläge fielen jedoch unter den Tisch. Der Gesetzgeber beschränkt sich darauf, bis auf Weiteres nur Vertragsärzten und Krankenhäusern den vollen Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur zu gewähren. Damit wird das Gesetz seinem Anspruch auf Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung nicht gerecht. Die Politik hat wieder einmal eine Chance verpasst, die Gesundheitsversorgung nicht länger an Sektorengrenzen, sondern am Patienten zu orientieren.

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!