Achtung: Online-Streitbeilegungsplattform wird eingestellt

Aufgrund der kaum vorhandenen Nutzung wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Physiotherapiepraxen sollten daher das Impressum ihrer Webseite überprüfen.

Was versteht man unter der OS-Plattform?

Unternehmer in der EU waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur europäischen OS-Plattform bereitzustellen, wenn sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ob diese Pflicht für die Homepages von Physiotherapiepraxen gilt, kommt auf den Einzelfall an. Einige Praxen, die eigentlich nicht betroffen wären, haben jedoch bislang im Impressum ihrer Internetpräsenz auf die OS-Plattform verwiesen.

Was müssen Praxisinhaber tun?

Durch den Wegfall der OS-Plattform entfällt auch die Pflicht, den Link auf der Website bereitzustellen. Bislang konnte ein fehlender oder ein nicht funktionierender Link zu Abmahnungen beispielsweise durch Mitbewerber führen. Aus diesem Grunde war es unabdingbar, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Ob zukünftig ein Link, der zu der nicht mehr vorhandenen OS-Plattform führt, ebenfalls abgemahnt werden kann, ist noch nicht geklärt. Hier besteht also eine rechtliche Unsicherheit für Praxisinhaber.

Daher sollten Praxisinhaber den Link bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert auf der Homepage zur Verfügung stellen. Danach sollte der Link zur Sicherheit aber unverzüglich entfernt werden.

Wichtig: Der Wegfall der OS-Plattform führt nicht dazu, dass die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht mehr anwendbar wären. Diese werden nicht erfasst und bleiben bestehen.

Welche Informationen zwingend auf der Webseite einer Physiotherapiepraxis angegeben werden müssen, können IFK-Mitglieder auch im Merkblatt M08 – Praxismarketing nachlesen.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.