Achtung: Online-Streitbeilegungsplattform wird eingestellt

Aufgrund der kaum vorhandenen Nutzung wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Physiotherapiepraxen sollten daher das Impressum ihrer Webseite überprüfen.

Was versteht man unter der OS-Plattform?

Unternehmer in der EU waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur europäischen OS-Plattform bereitzustellen, wenn sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ob diese Pflicht für die Homepages von Physiotherapiepraxen gilt, kommt auf den Einzelfall an. Einige Praxen, die eigentlich nicht betroffen wären, haben jedoch bislang im Impressum ihrer Internetpräsenz auf die OS-Plattform verwiesen.

Was müssen Praxisinhaber tun?

Durch den Wegfall der OS-Plattform entfällt auch die Pflicht, den Link auf der Website bereitzustellen. Bislang konnte ein fehlender oder ein nicht funktionierender Link zu Abmahnungen beispielsweise durch Mitbewerber führen. Aus diesem Grunde war es unabdingbar, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Ob zukünftig ein Link, der zu der nicht mehr vorhandenen OS-Plattform führt, ebenfalls abgemahnt werden kann, ist noch nicht geklärt. Hier besteht also eine rechtliche Unsicherheit für Praxisinhaber.

Daher sollten Praxisinhaber den Link bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert auf der Homepage zur Verfügung stellen. Danach sollte der Link zur Sicherheit aber unverzüglich entfernt werden.

Wichtig: Der Wegfall der OS-Plattform führt nicht dazu, dass die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht mehr anwendbar wären. Diese werden nicht erfasst und bleiben bestehen.

Welche Informationen zwingend auf der Webseite einer Physiotherapiepraxis angegeben werden müssen, können IFK-Mitglieder auch im Merkblatt M08 – Praxismarketing nachlesen.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.