G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert. Die Aufnahme geht auf einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA zurück, nachdem Betroffene auf bestehende Versorgungshürden hingewiesen hatten.

Die „Multisystematrophie“ ist ab dem 1. Januar 2027 als LHB-relevante Diagnose in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet. Ein Antrag auf Genehmigung durch die Krankenkasse ist somit nicht erforderlich, sofern die Diagnose entsprechend dokumentiert ist.

Bei einer Verordnung im Rahmen des LHB können Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. Die maximale Verordnungsmenge richtet sich nach der angegebenen Therapiefrequenz. Verordnungen, die unter BVB (Besonderer Verordnungsbedarf) oder LHB fallen, werden nicht im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt.

Die aktuelle Diagnoseliste ist auf der IFK-Website unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen abrufbar. Weitere Informationen zu BVB und LHB finden sich im IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Webseite herunterladen oder kostenfrei über die IFK-Geschäftsstelle beziehen können.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?