SHV warnt nach BMG-Anhörung: Geplante Sparmaßnahmen gefährden die ambulante Versorgung strukturell

Im Nachgang der Anhörung zum GKV-Stabilisierungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 20. April 2026 zeigt sich der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) tief besorgt über die geplante Ausrichtung der Gesundheitspolitik. Bei dem Termin, der aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs zeitlich deutlich überzogen wurde, vertrat die SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) die Interessen der Heilmittelerbringer. Die Anhörung verdeutlichte entgegengesetzte Positionen: Während die Krankenkassen die Sparvorgaben als notwendig und sachgerecht begrüßten, warnten nahezu alle Leistungserbringer einhellig vor einer drohenden Versorgungsgefährdung.

Zentrales Element der Kritik ist die vorgesehene Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll (GLS  – 1 Prozent). Der SHV bewertet dies als massiven Eingriff, der faktisch zu einer doppelten Belastung der Praxen führt. Diese Regelung droht die mühsam erkämpften Fortschritte der letzten Jahre – insbesondere die durch das TSVG und HHVG erreichten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung – wieder rückabzuwickeln. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung würde die Heilmittelpraxen von der realen Kostenentwicklung entkoppeln und die wirtschaftliche Praxisführung sowie die Attraktivität der Berufe im Angesicht des Fachkräftemangels massiv untergraben.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Umgang mit der Blankoverordnung. Der SHV weist die im Gesetzentwurf mitschwingende Unterstellung, wonach diese keine Versorgungsverbesserung bewirke, entschieden zurück. Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, warum die gesetzlich vorgesehene und derzeit noch laufende Evaluation dieses Instruments schlicht ignoriert wird, um bereits jetzt Einschnitte vorzunehmen. Die geplante Streichung der versorgungsbezogene Pauschale verkennt die erweiterte Versorgungsverantwortung und den damit verbundenen administrativen und koordinativen Aufwand der Therapeuten.

Zudem betonte Manuela Pintarelli-Rauschenbach in ihrem Statement die negativen Folgen der Zuzahlungsregelungen. Diese führen nicht nur zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung in den Praxen und bei den Kassen, sondern treffen vor allem chronisch Kranke sowie sozial schwächere Patientengruppen finanziell hart. In der Gesamtschau kritisiert der SHV eine einseitig ausgabenorientierte Politik, die notwendige Refinanzierungen von Tariflöhnen und steigende Inflationskosten unberücksichtigt lässt. Statt kurzfristiger Einsparungen fordert der Verband eine nachhaltige Finanzierungsstrategie, die das kostensenkende Potential der Heilmittel – etwa durch die Vermeidung frühzeitiger Pflegebedürftigkeit, stationärer Aufenthalte oder Operationen – voll ausschöpft.

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