Mitarbeiteraktualisierung bei der Zulassungsstelle/ARGE-Heilmittelzulassung

Mitarbeiteraktualisierung bei der Zulassungsstelle/ARGE-Heilmittelzulassung

Praxisinhaber müssen darauf achten, die Mitarbeiter-Daten bei der ARGE Heilmittelzulassung stets aktuell zu halten, da sie rahmenvertraglich dazu verpflichtet sind:

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter bei der ARGE-Heilmittelzulassung gemeldet werden. Die Meldung muss bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden und folgende Daten enthalten: den Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters, die Qualifikation, das Geburtsdatum, die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und der Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch oder Behandlung in einer Einrichtung).

Sollte sich bei diesen Angaben etwas ändern, ist der Praxisinhaber ebenfalls verpflichtet, diese unaufgefordert und unverzüglich bei der ARGE-Heilmittelzulassung zu aktualisieren. Gleiches gilt auch, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters endet oder die fachliche Leitung wechselt.

Zertifikatsleistungen sind immer personengebunden und bedürfen der Erteilung einer Abgabeberechtigung. Diese wird nicht rückwirkend erteilt. Daher kann es bei versäumten Meldungen zu Absetzungen bis zu Vertragsstrafen führen.

Der IFK übernimmt die Mitarbeiteran- und -abmeldungen sowie Änderungen für seine Mitgliedspraxen. Für Anmeldungen können Sie uns die Berufsurkunde, ggf. Nachweise über eine Namensänderung, abrechnungsrelevante Zertifikate (KGG, MT, MLD, Bobath, PNF, Vojta, Psychomotorik), Eintrittsdatum und die wöchentliche Stundenzahl zukommen lassen. Von ausgeschiedenen Mitarbeitern benötigen wir lediglich das Austrittsdatum. Gern prüfen wir auch Ihren Mitarbeiterstand auf Aktualität.

Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder an die IFK-Zulassungsberatung wenden (E-Mail: zulassung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-777).

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