GKV-SV: Neue Positionsnummer X9922 – Abrechnung trotz doppelter Verwendung möglich

Physiotherapeuten können in Folge des Schiedsverfahrens nun „Hausbesuche in der Kurzzeit, Verhinderungs- und Tagespflege“ mit der der neuen Positionsnummer X9922 abrechnen.

Erst nachträglich wurde jedoch festgestellt, dass diese Positionsnummer in Sachsen und Thüringen bereits von der AOK PLUS anderweitig, nämlich zur Abrechnung des eTherapieberichts, verwendet wird. Nach Aussage des GKV-Spitzenverbands wird die AOK PLUS mittelfristig eine neue Positionsnummer für diesen Therapiebericht beantragen. Die Positionsnummer X9922 kann daher wie geplant für die Abrechnung der „Hausbesuche in der Kurzzeit, Verhinderungs- und Tagespflege“ verwendet werden. Laut GKV-Spitzenverband soll es aufgrund der unterschiedlichen Leistungserbringergruppenschlüsseln (LEGS) bzw. Abrechnungscodes/Tarifkennzeichen (AC/TK) nicht zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung kommen. Auch die Abrechnungsdienstleister sollen von der AOK PLUS auf diese Besonderheit hingewiesen werden.

Bei Rückfragen zu der neuen Positionsnummer oder Problemen bei der Abrechnung können sich Mitglieder an die IFK-Abrechnungsberatung (Tel.: 0234-97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de) wenden.

 

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.