Hygienepauschale bis zum 23. September 2022 verlängert

Laut eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung, die Heilmittelerbringer derzeit abrechnen können, bis zum 23. September 2022 verlängert werden. Derzeit gilt die Möglichkeit nur für abgerechnete Heilmittelverordnungen bis zum 31. März 2022.

Für die Physiotherapie hatte der GKV-Spitzenverband dazu die Positionsnummer 29944 eingeführt. Der Bundestag muss dem Referentenentwurf nun zustimmen, damit die Änderungen ab dem 1. April in Kraft treten können. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Die Corona-bedingte Sonderregelung, dass die Unterbrechungsfristen nicht geprüft werden, läuft dagegen zum 31. März 2022 aus. Damit gelten für Behandlungen ab dem 1. April 2022 wieder die Regelungen des Bundesrahmenvertrags.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.