Neue Preise auch bei der DGUV und PBeaKK

Die Preissteigerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Behandlungen ab dem 1. August 2021 hat auch Auswirkungen auf andere Leistungsbereiche. So werden die sogenannten B-Positionen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den neuen Preisen in der GKV angepasst.

Achtung: Anders als in der GKV können die neuen Preise bei der DGUV immer dann abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung der Verordnung am 1. August 2021 oder danach durchgeführt wurde.

 

Die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die Physiotherapeuten für die Behandlung von Postbeamten-A-Versicherten abrechnen können, liegen jeweils 12,5 Prozent über den Vergütungssätzen der GKV. Bei der PBeaKK gilt für den Stichtag dieselbe Regelung wie in der GKV: Abgerechnet werden können die neuen Preise für alle Behandlungen ab dem 1. August 2021. Verordnungen werden also gesplittet. Dabei ist zu beachten: Die Postbeamten-A-Versicherten erhalten ihre Heilmittelverordnungen auf dem Verordnungsmuster 13 und müssen keine Zuzahlungen leisten.

 

 

Die neuen Preislisten finden Mitglieder auf der IFK-Internetseite im geschützten Bereich unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“.

 

 

Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

 

 

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