Lockerungen für Geimpfte: Maskenpflicht und Abstandsregelungen bleiben bestehen

Voraussichtlich ab dem 8. Mai gelten Erleichterungen für Personen, die vollständig gegen eine Infektion mit dem Coronavirus geimpft sind. Unberührt von den Erleichterungen werden aber die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Abstandsregelungen unverändert fortbestehen. Auch Physiotherapeuten, die vollständig geimpft sind, müssen diese geltenden Regelungen also weiterhin einhalten.

Vollständig geimpfte Personen sind dann aber nicht mehr von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen. Außerdem können sie anstelle eines eventuell geforderten negativen Corona-Tests ihren Impfausweis vorlegen.

 

Bei Fragen dazu können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.