Vergütung: Weitere Schritte müssen folgen

Heilmittelerbringer gehören zu den Berufsgruppen in Deutschland, die am schlechtesten vergütet werden. Die Folgen dessen sind schon jetzt leicht zu erkennen: Der Fachkräftemangel ist überall präsent, Patienten müssen immer länger auf freie Termine warten. Denn die geringe Vergütung macht es gerade für junge Leute unattraktiv, Ergotherapeut, Physiotherapeut, Podologe oder Masseur und medizinischer Bademeister zu werden.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde der bundesweite Höchstpreis eingeführt. Das bedeutet, dass Heilmittelerbringer nun für jede Leistung die höchste Vergütung erhalten, die bis dato in einem Tarifgebiet bezahlt wurde. Ein einheitliches Preissystem je Therapieberuf löst damit die vielen regionalen Tarifgebiete ab. Das ist gerade für bislang schwach vergütete Regionen eine deutliche finanzielle Verbesserung.
Trotzdem sind weitere Schritte dringend erforderlich. Denn die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen waren bislang so schlecht, dass die Bundeshöchstpreise noch immer nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Praxis zu gewährleisten. Unter anderem deshalb ist es nicht möglich, das Gehalt der angestellten Therapeuten auf ein angemessenes Niveau anzuheben.
Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde die Grundlohnsummenbindung zunächst temporär bis Ende 2019 ausgesetzt. Mit dem TSVG konnte nun eine dauerhafte Abschaffung dieser Bindung an die durchschnittliche Erhöhung des Grundlohns erreicht werden. Bei den ersten bundesweiten Vergütungsverhandlungen, die im Jahr 2020 anstehen, können die Vertragspartner also ‚frei‘ über die neuen Erhöhungen entscheiden. Basis für die Verhandlungen sollen betriebswirtschaftliche Kennzahlen sein.
Nachdem die Leistung von Heilmittelerbringer jahrelang viel zu gering vergütet wurde, ist nun die Zeit gekommen, in der Versäumtes nachgeholt werden muss. Die gute konjunkturelle Lage gibt den gesetzlichen Krankenkassen auch mehr Spielraum dazu. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die anstehenden Verhandlungen für eine bessere finanzielle Situation der Heilmittelerbringer sorgen. Der SHV macht sich dafür stark.
Die Vergütung der Heilmittelerbringer ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

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