Infoveranstaltung zum Für und Wider der Therapeutenkammer

Was kann eine Heilmittelkammer leisten – und was nicht? Welche Vorteile bringt sie – und gibt es auch Nachteile? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung am Freitag, 7. Juni 2019, ab 18 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum, Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum. Dazu laden der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) und der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) gemeinsam alle Interessierten herzlich ein.

Nach einer Begrüßung durch die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger werden Andreas Pfeiffer, Vorsitzender DVE, und RA Volker Gerrlich, Geschäftsführer dbs, die Vor- und Nachteile einer Kammer darstellen und dabei auch auf die rechtliche Situation eingehen. Anschließend, ab ca. 18:30 Uhr, besteht ausreichend Gelegenheit für eine offene Plenumsdiskussion mit den drei Referenten. Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, wird die Podiumsdiskussion moderieren.
Zu der kostenfreien Veranstaltung sind alle Interessierten herzlich eingeladen, die sich zum Thema Kammer informieren und die Vor- und Nachteile diskutieren möchten. Ziel der Informationsveranstaltung ist es, den sachlichen Austausch über Heilmittelkammern voranzutreiben. Denn da das Thema aufgrund der Zwangsmitgliedschaft am Ende jeden Berufsangehörigen betrifft, ist eine umfassende und offene Diskussion über die mögliche Einführung einer Heilmittelkammer nötig.
Anmeldungen zu der kostenlosen Informationsveranstaltung sind noch bis zum 6. Juni möglich. Das Anmeldeformular gibt es hier.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?