Änderungen beim Genehmigungsverfahren

Ab dem 1. Mai 2019 müssen Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei der IKK gesund plus nicht mehr das Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das teilte die Krankenkasse dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) schriftlich mit. Wenn auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet wird, müssen Patienten Verordnungen, die über den Regelfall hinausgehen, nicht extra bei der Krankenkasse einreichen und prüfen lassen.

Der IFK stellt seinen Mitgliedern eine Übersicht bereit, welche Kassen bereits auf ein Genehmigungsverfahren verzichten. Diese Liste ist nach dem Login online im Physioservice erhältlich. Die Printversion kann außerdem in der IFK-Geschäftsstelle angefordert werden.
Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr wird eine solche Übersicht nicht mehr nötig sein: Im TSVG ist geregelt, dass grundsätzlich keine Genehmigungsverfahren mehr durchgeführt werden sollen. An die Stelle des bisherigen Regelfalls treten dann die „indikationsbezogenen orientierenden Behandlungsmengen“. Diese dürfen auch ohne Prüfung überschritten werden.
Allerdings muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neuen „indikationsbezogenen orientierenden Behandlungsmengen“ zunächst definieren. Dies geschieht mit Veröffentlichung der neuen Heilmittel-Richtlinie, jedoch wohl nicht vor dem Jahr 2020. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) wies in einem Rundschreiben darauf hin, dass demnach bis zum Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie die aktuelle Regelung fortbesteht: Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen also weiterhin genehmigt werden, sofern die Krankenkassen nicht freiwillig darauf verzichten.

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