Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt in 2018

Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent abgesenkt. Dieser Richtwert für Kassenbeiträge wurde heute von dem Bundesministerium für Gesundheit per Meldung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, wird von der jeweiligen Krankenkasse selbst festgelegt.

Die Absenkung des Zusatzbeitragssatzes ist Beweis für die gute Finanzlage in der GKV und muss für diese ebenso ein Signal sein, den gesellschaftlich wichtigen Bereich der Heilmittel durch angemessene Vergütungen zukunftsfähig zu machen.

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.