Neue Social-Media-Buttons

Sie lesen eine interessante Internetmeldung auf der IFK-Homepage und möchten auch andere darüber informieren? Das geht jetzt ganz einfach! Unter allen Meldungen sind neuerdings sogenannte Social-Media-Buttons aufgeführt, über die man einen Beitrag mit nur einem KIick direkt auf dem eigenen Profil bei Facebook, Twitter, Google+ oder Xing teilen kann. Mit Smartphones besteht zudem die Möglichkeit, die Meldung per WhatsApp zu verschicken.

Dank der Software c’t Shariff ist diese neue Option auch datenschutzrechtlich unbedenklich. So werden persönliche Daten, wie die IP-Adresse oder Cookies, nicht direkt beim Laden der Meldung an die sozialen Dienste gesendet. Damit verhindert die Software, dass Sie auf jeder besuchten Seite eine digitale Spur hinterlassen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei, branchenrelevante Debatten zu begleiten und anzuregen!

Weitere Artikel

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück.