Änderungen bei der Rezeptausstellung

Zum 1. Juli 2014 gibt es Veränderungen bei der Rezeptausstellung. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Änderung bei der Ausfüllung der Rezeptvordrucke geeinigt. Danach erfolgt ab dem 1. Juli 2014 auf den Rezepten die Angabe der Diagnose regelmäßig nur in Form von ICD-10-Codes. Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Daraus resultieren zahlreiche Fragestellungen. Der IFK bemüht sich, im Dialog mit dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und dem GKV-Spitzenverband noch um die Klärung zahlreicher Sachverhalte. Im geschützten Mitgliederbereich finden IFK-Mitglieder (bitte vorher einloggen) unser Infoblatt zum ICD-10-Code. Bitte gehen Sie davon aus, dass sich diese Betrachtungen an der einen oder anderen Stelle bis zum 1. Juli 2014 noch verändern können. Wir werden Sie darüber natürlich kontinuierlich informieren.

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