Neuer Gesundheitsausschuss konstituiert

Die Mitglieder des neuen Gesundheitsausschusses stehen fest. Für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fungiert Edgar Franke (SPD) als Vorsitzender und löst damit seine Vorgängerin Carola Reimann (SPD) ab. Der Ausschuss für Gesundheit besteht aus 37 Mitgliedern: 18 aus der CDU/CSU-Fraktion, 11 von der SPD und jeweils vier Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Die Mitglieder lauten wie folgt:
CDU/CSU: Ute Bertram, Rudolf Henke, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Erich Irlstorfer, Dr. Roy Kühne, Dr. Katja Leikert, Karin Maag, Reiner Meier, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Lothar Riebsamen, Erwin Rüddel, Heiko Schmelzle, Tino Sorge, Jens Spahn, Thomas Stritzl, Emmi Zeulner.
SPD: Heike Baehrens, Burkhard Blienert, Sabine Dittmar, Dr. Edgar Franke, Dirk Heidenblut, Marina Kermer, Helga Kühn-Mengel, Hilde Mattheis, Bettina Müller, Mechthild Rawert, Martina Stamm-Fibich.
Bündnis 90/Die Grünen: Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe.
Die Linke: Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientenrechte, die ärztlichen Belange, sowie ethische Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?