Große Zweifel am AOK-Projekt „Gruppentherapie“ in Baden-Württemberg

Zum 1. Juli 2013 will die AOK in Baden-Württemberg ein Projekt zur Gruppenbehandlung starten, das der IFK und alle übrigen Berufsverbände als äußert kritisch ansehen. Da es erhebliche fachliche Mängel aufweist, sollten Physiotherapeuten nicht vorschnell den Ergänzungsvertrag zum bestehenden Rahmenvertrag unterschrieben, den die AOK Physiotherapiepraxen der Pilotregion Stuttgart-Böblingen und Bodensee-Oberschwaben derzeit anbietet.

Zwar wird den Therapeuten für die Durchführung einer Gruppenbehandlung ein höherer Vergütungssatz als in der Regelversorgung angeboten. Gleichzeit wird aber die in der Heilmittel-Richtlinie verankerte Möglichkeit ausgeschlossen, bei Nicht-Zustandekommen einer Gruppe auf Einzelbehandlung wechseln zu können. Es steht zu befürchten, dass die Regelversorgung zunehmend unterlaufen wird und medizinisch nötige Einzelbehandlungen durch Gruppentherapien substituiert werden. Die Patienten sollen laut AOK von der längeren Behandlungszeit von 30 Minuten profitieren. Ihnen wird aber verschwiegen, dass der Therapeut den Patienten im Rahmen einer Gruppentherapie oftmals kaum anfasst oder „behandelt“, sondern dass lediglich gymnastische Übungen umgesetzt werden.

Zu allem Überfluss wurden für eine Gruppentherapie höchst ungeeignete Indikationen (Degenerative Erkrankungen der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule) ausgewählt. Da im Rahmen des Projekts keine wissenschaftliche Evaluation der medizinischen Wirksamkeit vorgenommen wird, geht es ggf. allein um die willkürliche Reduzierung der Ausgaben im Bereich Physiotherapie. Eine zu erwartende Verschlechterung der medizinischen Versorgung wird billigend in Kauf genommen.

Die Berufsverbände haben die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bereits angeschrieben und in aller Deutlichkeit auf die fachlichen Mängel des Projekts verwiesen. Den Physiotherapiepraxen der Pilotregion kann der IFK nur dringend raten, sich im Sinne ihres Berufsstands und ihrer Patienten nicht an diesem Projekt zu beteiligen.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.