csm_PhysioPrax_36db767d3e.jpg

Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0 – Beteiligen Sie sich jetzt

Gemeinsame Branchendaten sind für Vergütungsverhandlungen, aber auch zur Durchsetzung berufspolitischer Forderungen für selbstständige Physiotherapeuten unverzichtbar. Deshalb hat der IFK gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) und dem Verband Physikalische Therapie (VPT) die Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0 entwickelt. Ziel ist hierbei, die Wirtschaftlichkeitsanalyse auf eine breitere Basis zu stellen, die der IFK bereits seit über 20 Jahren regelmäßig durchführt.

Die Ergebnisse könnten den Berufsverbänden zusätzliche Belege für die schwierige Situation der Physiotherapie-Branche liefern und damit Argumente für die zukünftigen Gespräche mit der Politik und den Krankenkassen – u. a. dafür, dass den jüngsten Vergütungserhöhungen von durchschnittlich rund 30 % für die Jahre 2017 bis 2019 noch weitere signifikante Schritte folgen müssen.

Es steht ein Onlineportal bereit, in dem teilnehmende Praxen zudem die Möglichkeit haben, eine Gegenüberstellung ihrer persönlichen Daten im Vergleich zum Durchschnitt der jeweiligen Umsatzklasse zu prüfen und so Anregungen für die Führung des eigenen Betriebs zu erhalten.

Beteiligen Sie sich jetzt unter www.bwa-physioprax.de/2.0 an der betriebswirtschaftlichen Analyse. Alternativ kann auch ein Fragebogen in Papierform in der IFK-Geschäftsstelle angefordert werden unter 0234 97745-0 bzw. ifk@ifk.de. Die Teilnahme erfolgt selbstverständlich anonym und ist für Verbandsmitglieder kostenfrei.

Weitere Infos zu „PhysioPraX 2.0“ hält die IFK-Geschäftsstelle für Sie bereit.
 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?