Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. 

Von daher können auch für alle Verordnungen im Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), deren erste Behandlung ab dem 1. Januar 2026 erfolgt, um 2,49 Prozent höhere Preise abgerechnet werden.

Das neue Leistungs- und Gebührenverzeichnis steht IFK-Mitgliedern im geschützten Bereich unter Mitgliederservice - Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften - DGUV zur Verfügung. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Mitgliederberatung, Tel.: 0234 97745-333, oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden. 

 

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