R wie Rechtsformen: Welche Rechtsformen gibt es? Was sind die Vor- und Nachteile?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: R wie Rechtsformen (Teil 1).

Die Wahl der Rechtsform ist nicht nur eine „formale“ Entscheidung, sondern hat entscheidende Auswirkungen beispielsweise auf die steuerliche Einordnung und Haftungsfragen. Gleich vorneweg: Die „richtige“ Rechtsform gibt es nicht, vielmehr spielen das Praxiskonzept, aber auch die Pläne für die Zukunft eine Rolle.

Eine häufig gewählte Rechtsform ist das Einzelunternehmen, die den bei weitem größten „Marktanteil“ unter den Physiotherapiepraxen hat. Dabei handelt es sich eben nicht um eine Gesellschaft, da eine natürliche Person alleiniger Inhaber der Praxis ist. Diese ist Freiberufler und kann allein entscheiden, trägt aber auch die Risiken und haftet unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Eine Alternative ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, um ihre selbstständige Tätigkeit gemeinsam auszuüben. Die GbR wird von Freiberuflern überwiegend deshalb gewählt, weil in ihr das steuerliche Privileg der Gewerbesteuerbefreiung für die freien Berufe erhalten bleibt. Schließen sich Freiberufler hingegen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammen, unterliegen auch ihre Gewinne (das heißt die Gewinne der GmbH) der Gewerbesteuerpflicht. Eine weitere Möglichkeit ist unter anderem die Gründung einer sogenannten Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsformen finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich. Die Rechtsberatung des IFK berät Mitglieder hierzu gern.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier. 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?