Neue Preise bei DGUV, Postbeamten und in Baden-Württemberg

Der Abschluss mit den Ersatzkassen des vdek über Preiserhöhungen ab dem 01. Dezember 2017 hat auch Folgewirkungen auf andere Kostenträger: So werden die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBEaKK) und die sogenannten B-Positionen der Unfallversicherungsträger (DGUV) in Abhängigkeit von den vdek-Preisen berechnet. Die dazugehörigen Preislisten können IFK-Mitglieder ab sofort im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website herunterladen oder kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle anfordern.

Bei der DGUV sind es drei B-Positionen, die für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.12.2017 auf die höheren Preise des vdek angepasst werden – z. B. Klassische Massage auf 12,14 €. Bei der PBEaKK können die neuen vdek-Preise zzgl. eines üblichen Aufschlags von 12,5 % erst für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2018 abgerechnet werden. Zum 01.04.2018 werden die Preise selbstverständlich auf Basis der dann erneut erhöhten vdek-Vergütungssätze noch einmal angepasst.

Auch aus Baden-Württemberg gibt es kurz vor Weihnachten gute Nachrichten zu vermelden: Nach sehr langwierigen und komplizierten Verhandlungen konnte mit der dortigen AOK jetzt doch noch Einigkeit über einen Vergütungsabschluss erzielt werden, der das Preisniveau in drei Stufen – erstmalig für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.12.2017 – bis zum Jahr 2019 spürbar ansteigen lässt. Auch diese Preislisten finden sich im geschützten Mitgliederbereich. IFK-Mitglieder aus Baden-Württemberg werden zudem auf dem Postweg über die Details informiert.

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