Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal in Europa

Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels in den Heilberufen hat die Politik Nägel mit Köpfen gemacht. Damit Gesundheitspersonal leichter dort tätig werden kann, wo es gebraucht wird, macht die Bundesregierung den Weg frei für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Physiotherapeuten, Apotheker und Pfleger.

Mit der Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Berufsanerkennung von Gesundheitsfachberufen in deutsches Recht soll der Aufwand für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich verringert werden. Grundlage dafür sind EU-weit einheitliche Verfahren sowie festgelegte Mindestanforderungen an die Ausbildung von Physiotherapeuten, Apothekern und Pflegern. Gleichzeitig verpflichtet ein Vorwarnmechanismus die zuständigen Behörden dazu, auf gefälschte Berufsqualifikationsnachweise aufmerksam zu machen. „Der Europäische Berufsausweis verbessert die Anerkennung von EU-Diplomen für Gesundheitspersonal. (…) Gleichzeitig werden Betrügereien künftig erschwert, das stärkt die Patientensicherheit“, macht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung deutlich.

In Deutschland hat der Antragsteller künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung seiner Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren. Der Europäische Berufsausweis kann von der EU-Kommission auch noch für weitere Berufe eingeführt werden. Das Verfahren zur Genehmigung der jeweiligen Berufsausübung ersetzt der Europäische Berufsausweis hingegen nicht.

Der IFK wertet die Umsetzung der EU-Initiative als klares Signal in die richtige Richtung. Es ist zu hoffen, dass der Europäische Berufsausweis einen spürbaren und nachhaltigen Beitrag leisten kann, um dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen.

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